Der Eintrag "offcanvas-col1" existiert leider nicht.

Der Eintrag "offcanvas-col2" existiert leider nicht.

Der Eintrag "offcanvas-col3" existiert leider nicht.

Der Eintrag "offcanvas-col4" existiert leider nicht.

Information für alle Betreiber von Erzeugungsanlagen

Regstrierungspflicht Stromerzeugungsanlagen

Am 31. Januar 2019 hat das Webportal des Marktstammdatenregisters den Betrieb aufgenommen. In diesem zentralen Register müssen künftig alle Stromerzeugungsanlagen und Stromspeicher in Deutschland durch den Anlagenbetreiber registriert werden, dies gilt auch für bestehende Anlagen die bereits bei der Bundesnetzagentur gemeldet sind.

An dieser Stelle noch der Hinweis, dass alle Stromerzeugungsanlagen mit Netzberührung bei den Stadtwerken als Netzbetreiber und der Bundesnetzagentur (Marktstammdatenregister) gemeldet werden müssen. Dies gilt selbst für Mikro-PV-Anlagen bestehend aus einem einzelnen Modul mit Wechselrichter.

Bitte nehmen Sie die nachstehenden Informationen der Bundesnetzagentur zur Kenntnis:

 

Zurück

Copyright 2024 Stadtwerke Feuchtwangen. Alle Rechte.
Cookie Hinweis!
Diese Webseite verwendet Cookies. Wenn Sie diese Webseite weiterhin besuchen, stimmen Sie der Nutzung von Cookies zu. Datenschutz
ZUR KENNTNIS GENOMMEN