Regstrierungspflicht Stromerzeugungsanlagen
Am 31. Januar 2019 hat das Webportal des Marktstammdatenregisters den Betrieb aufgenommen. In diesem zentralen Register müssen künftig alle Stromerzeugungsanlagen und Stromspeicher in Deutschland durch den Anlagenbetreiber registriert werden, dies gilt auch für bestehende Anlagen die bereits bei der Bundesnetzagentur gemeldet sind.
An dieser Stelle noch der Hinweis, dass alle Stromerzeugungsanlagen mit Netzberührung bei den Stadtwerken als Netzbetreiber und der Bundesnetzagentur (Marktstammdatenregister) gemeldet werden müssen. Dies gilt selbst für Mikro-PV-Anlagen bestehend aus einem einzelnen Modul mit Wechselrichter.
Bitte nehmen Sie die nachstehenden Informationen der Bundesnetzagentur zur Kenntnis: