Antragsfrist THG-Quote verkürzt
Aufgrund einer Gesetzesänderung ist die Beantragung der THG-Quote für E-Fahrzeuge nicht mehr bis Ende Januar des Folgejahres möglich, sondern muss für das laufende Jahr schon Anfang November erledigt werden.
Wir bitten daher unsere Kunden, die über uns die THG-Quote für ihr Elektroauto vermarkten wollen, dies bis spätestens 6. November über unser Onlineformular zu erledigen. Später eingehende Anträge können für 2023 nicht mehr berücksichtigt werden, das Antragsformular wird noch entsprechend angepasst.
THG Quote für Ihr Elektrofahrzeug (stadtwerke-feuchtwangen.de)
Wir bitten um Verständnis.