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24 Stunden Lieferantenwechsel

24 Stunden Lieferantenwechsel

Wichtige Hinweise für Kunden der Stadtwerke Feuchtwangen
Ab dem 6. Juni 2025 tritt eine neue Regelung in Kraft, die es Ihnen als Stromkunde ermöglicht, Ihren
Anbieter werktags innerhalb von 24 Stunden zu wechseln. Dies hat allerdings zur Folge, dass
Umzugsmeldungen rückwirkend nicht mehr akzeptiert werden können.


Wohnungsumzug muss vorab gemeldet werden
An-, Ab- und Ummeldungen können ab dem 6. Juni 2025 nicht mehr rückwirkend erfolgen. Damit
beginnt und endet Ihr Vertrag erst, nachdem Sie sich bei uns gemeldet haben. Um eine fristgerechte
Bearbeitung zu gewährleisten, müssen Sie uns Ihren Wohnungswechsel mindestens zwei Wochen im
Voraus melden. Teilen Sie uns Ihren Umzug nicht rechtzeitig mit, müssen Sie anfallende Kosten bis
zum Tag der finalen Kündigung weiterhin bezahlen. Dadurch kann es passieren, dass Ihnen
beispielsweise der Energieverbrauch Ihres Nachmieters in Rechnung gestellt wird.


Kündigungsfristen bleiben bestehen
Trotz der beschleunigten Wechselmöglichkeit gelten die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen
und Laufzeiten weiterhin. Ein schneller Wechsel ist also nur möglich, wenn keine laufenden
Verpflichtungen bestehen. Daher empfehlen wir Ihnen, Ihre bestehenden Verträge rechtzeitig zu
prüfen.


Für Gaskundinnen und -kunden bleibt alles wie gehabt
Die neuen Regelungen gelten vorerst ausschließlich für den Strommarkt. Für Gaskunden der
Stadtwerke Feuchtwangen ändert sich aktuell nichts.

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